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Privat oder gesetzlich versichert?

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

 

Um sicherzugehen, dass die Therapie von Ihrer Kasse bezahlt wird, sollten Sie sich zuerst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle erkundigen, ob und wie psychotherapeutische Leistungen abgedeckt werden. Stellen Sie sicher, dass Therapien bei psychologischen Psychotherapeut*innen (wie mir) bezahlt werden. Einige Kassen übernehmen nämlich nur ärztliche Psychotherapien.

Erkundigen Sie sich bitte außerdem, ob die Leistungen Ihrer Kasse sich an den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte orientieren. Lassen Sie sich ggf. eine genaue Übersicht über die abrechenbaren Leistungen zusenden. Es gibt nämlich einzelne Kassen, die nicht jede der üblichen Leistungen (z. B. biographische Anamnesen, Kurzzeittherapien, Langzeittherapien etc.) übernehmen.

 

Wenn Sie diesen bürokratischen Akt hinter sich haben, folgt die telefonische Vereinbarung eines Erstgesprächs mit mir. Fragen zur Abrechnung, insbesondere im Fall möglicher Zuzahlungen bei nicht vollständig abgedeckten Leistungen, können wir dann gern im Detail besprechen.​​

Gesetzlich Versicherte - das Kostenerstattungsverfahren:

 

Gerade in Berlin besteht eine erhebliche psychotherapeutische Versorgungslücke. Sollte es auch Ihnen drohen, in diese Lücke zu fallen, kommt das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zum Einsatz. Es ermöglicht Ihnen, die Kosten für eine private psychotherapeutische Behandlung (wie in meiner Praxis) von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen.

 

Im Folgenden erkläre ich Ihnen, welche Schritte dafür erforderlich sind.  

SCHRITT 1 | TERMINSERVICESTELLE - SPRECHSTUNDE

Rufen Sie die Terminservicestelle (TSS) unter 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvberlin.de einen Termin für eine Sprechstunde. Lassen Sie sich in der Sprechstunde einen "PTV 11-Bogen" mit einem Dringlichkeits-/Überweisungscode ausstellen (bitte beachten!: dieser ist nur 2-4 Wochen gültig). Dokumentieren Sie die Sprechstunde im Absagenprotokoll, sofern dort kein Therapieplatz angeboten wurde.

SCHRITT 2 | TERMINSERVICESTELLE - PROBATORIK

Rufen Sie die TSS innerhalb von 2 Wochen erneut unter der 116117 an oder vereinbaren Sie online unter kvberlin.de mit Hilfe Ihres Dringlichkeits-/Überweisungscodes einen Termin für die Probatorik (=Kennenlerngespräche).

  • Bei Nicht-Vermittlung: "keine Vermittlung Probatorik" durch TSS im Absagenprotokoll dokumentieren.

  • Bei Vermittlung: Therapeut*in fragen, ob sich an die Probatorik ein Therapieplatz anschließt.

    • Wenn ja: Probatorik wahrnehmen.

    • Wenn nein: "Probatorik, aber kein Therapieplatz" im Absagenprotokoll dokumentieren.

SCHRITT 3 | KASSENTHERAPEUT*INNEN KONTAKTIEREN

Kontaktieren Sie am besten bereits parallel zur Vereinbarung von Sprechstunde und Probatorik mindestens 10 ärztliche oder psychologische Psychotherapeut*innen mit Kassensitz. Diese finden Sie auf kvberlin.de. Die meisten sind am besten per E-Mail oder Anrufbeantworter erreichbar. Erhalten Sie innerhalb einer Woche keine Antwort auf Ihre Therapieplatzanfrage, können Sie diesen Kontakt als "Absage" oder "kein Platz" im Absagenprotokoll dokumentieren.

SCHRITT 4 | KONTAKT ZU IHRER GKV AUFNEHMEN

Um das für die Bewilligung einer Psychotherapie nach dem Kostenerstattungsverfahren erforderliche "Systemversagen" nachzuweisen, ist es wichtig, dass bereits parallel zu den Schritten 1-3 Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Chance hatte, Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen. Kontaktieren Sie Ihre GKV, berichten Sie von Ihrer erfolglosen Suche und erfragen Sie, was die GKV benötigt, damit diese eine Kostenerstattung in Betracht ziehen kann (am besten schriftlich geben lassen).

SCHRITT 5 | TERMIN BEI IHREM ARZT/IHRER ÄRZTIN

Neben den Schritten 1-4 (Nachweis eines "Systemversagens") ist es wichtig, einen Konsiliarbericht und eine Dringlichkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (besser Psychiater*in - wenn vorhanden) einzuholen. Der Konsiliarbericht soll die Notwendigkeit einer Psychotherapie untermauern und körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden ausschließen. Die Dringlichkeitsbescheinigung soll die zeitnahe Notwendigkeit von Psychotherapie unterstreichen.

Sobald Ihre Krankenkasse bestätigt hat, dass eine Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen über das Kostenerstattungsverfahren möglich ist, können Sie ein Kennenlerngespräch in einer Privatpraxis Ihrer Wahl vereinbaren.

Selbstzahler*innen:​

 

Wenn Ihre Krankenkasse keine Psychotherapie übernimmt oder Sie eine bei Ihrer Versicherung dokumentierte Diagnose vermeiden möchten, kommt eine Selbstzahlung in Frage. Mein Honorar orientiert sich an den seit dem 1. Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.

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